Meistergründungsprämie NRW

 


Meistergründungsprämie NRW

Die Meistergründungsprämie NRW ist ein Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen NRW, das die Gründung von selbstständigen Handwerksbetrieben durch Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister unterstützt.

Ziel der Förderung:

  • Stärkung des Handwerks in NRW
  • Förderung von Existenzgründungen im Handwerk
  • Schaffung und Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen

Förderbedingungen:

  • Antragsteller muss Handwerksmeister/in sein
  • Gründung einer selbstständigen Vollexistenz in Form von:
    • Betriebsneugründung
    • Betriebsübernahme
    • Tätige Beteiligung (mindestens 50%) an einem neuen oder bestehenden Handwerksbetrieb
  • Mindestinvestitionssumme von 12.000 Euro
  • Schaffung oder Sicherung von mindestens einem Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz
  • Gründungsberatung bei der zuständigen Handwerkskammer

Förderhöhe:

  • 70% der förderfähigen Ausgaben, maximal 10.500 Euro

Antragstellung:

  • Die Antragstellung erfolgt online
  • Antragsfrist: 31. Dezember 2024

Weitere Informationen:

  • Website der  Meistergründungsprämie NRW:
  • Website des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Website der Handwerkskammer Nordrhein-Westfalen

Hinweis:

Die Informationen in diesem Text dienen lediglich der Erstinformation und sind nicht verbindlich. Bitte beachten Sie die offiziellen Förderbedingungen und Antragsunterlagen.

 

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