Meistergründungsprämie Berlin

 

Meistergründungsprämie Berlin: Förderung für Handwerksmeister

Die Meistergründungsprämie Berlin ist ein finanzielles Förderprogramm, das die Existenzgründung von Handwerksmeisterinnen und Handwerkmeistern in Berlin unterstützt.

Ziel der Förderung:

  • Gründung und Festigung von Handwerksbetrieben in Berlin
  • Stärkung des Handwerks in der Hauptstadt

Förderhöhe:

  • Die Gesamtförderung kann bis zu 15.000 Euro betragen und wird in zwei Stufen ausgezahlt:
    • Basisförderung: Einmaliger Zuschuss von 10.000 Euro zur Unternehmensgründung.
    • Folgeförderung: Nach drei Jahren besteht die Möglichkeit, einen zusätzlichen Zuschuss zu erhalten. Dabei kann zwischen zwei Varianten gewählt werden:
      • Arbeitsförderung: 6.000 Euro bei Schaffung eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes.
      • Ausbildungsförderung: 7.500 Euro bei Schaffung eines Ausbildungsplatzes.
    • Bei Existenzgründungen von Frauen in handwerklichen Männerberufen kann die Basisförderung sogar bis zu 15.000 Euro betragen.

Wer kann die Förderung beantragen?

  • Handwerksmeister/innen mit Meistertitel in einem zulässigen Gewerk
  • Geplante Gründung eines Betriebs (Neugründung), Übernahme eines Betriebs oder tätige Beteiligung (mind. 50%) an einem bestehenden Betrieb

Wichtig zu wissen:

  • Die Förderung wird von der Handwerkskammer Berlin (HWK Berlin) mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) vergeben.
  • Detaillierte Informationen zu aktuellen Förderbedingungen und Antragsunterlagen finden Sie direkt bei https://meistergruendungsprämie.de
  • Suchen Sie online nach "Meistergründungsprämie Berlin Antrag", um eventuell vorhandene Antragsformulare zu finden.
  • Ziehen Sie für eine umfassende Beratung die Hinzuziehung eines Gründungsberaters mit Schwerpunkt auf Handwerksbetriebe in Betracht.

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Ansprechpartner in Berlin ist https://meistergruendungsprämie.de/beratungsstellen/berlin/

 

Berlin
Berater Berlin Meistergründungsprämie

Meistergründungsprämie NRW

 


Meistergründungsprämie NRW

Die Meistergründungsprämie NRW ist ein Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen NRW, das die Gründung von selbstständigen Handwerksbetrieben durch Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister unterstützt.

Ziel der Förderung:

  • Stärkung des Handwerks in NRW
  • Förderung von Existenzgründungen im Handwerk
  • Schaffung und Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen

Förderbedingungen:

  • Antragsteller muss Handwerksmeister/in sein
  • Gründung einer selbstständigen Vollexistenz in Form von:
    • Betriebsneugründung
    • Betriebsübernahme
    • Tätige Beteiligung (mindestens 50%) an einem neuen oder bestehenden Handwerksbetrieb
  • Mindestinvestitionssumme von 12.000 Euro
  • Schaffung oder Sicherung von mindestens einem Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz
  • Gründungsberatung bei der zuständigen Handwerkskammer

Förderhöhe:

  • 70% der förderfähigen Ausgaben, maximal 10.500 Euro

Antragstellung:

  • Die Antragstellung erfolgt online
  • Antragsfrist: 31. Dezember 2024

Weitere Informationen:

  • Website der  Meistergründungsprämie NRW:
  • Website des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Website der Handwerkskammer Nordrhein-Westfalen

Hinweis:

Die Informationen in diesem Text dienen lediglich der Erstinformation und sind nicht verbindlich. Bitte beachten Sie die offiziellen Förderbedingungen und Antragsunterlagen.

 

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