Existenzgründungsportal Newsletter Nr. 86 in 04/2011

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SCHWERPUNKT

Wenn der Kunde nicht zahlt: Forderungen durchsetzen

Wenn Kunden ihre Rechnungen nicht bezahlen, können Unternehmen in ernste Liquiditätsschwierigkeiten geraten. Viele Unternehmerinnen und Unternehmer wissen nicht, wie sie die ausstehenden Gelder eintreiben können. Um Liquiditätsprobleme so schnell wie möglich zu beheben, sollten Sie daher gut überlegt vorgehen.

Fälligkeit einer Forderung/Verzug

Wenn Sie einem Kunden eine Rechnung mit einem bestimmten Zahlungsziel schicken, ist der Rechnungsbetrag zu diesem Datum (Zahlungsziel) fällig. Mit Ablauf dieses Datums befindet sich der Schuldner in Verzug. Als Gläubiger haben Sie damit Anspruch auf Verzugszinsen sowie unter Umständen auf Erstattung von Portokosten, Kosten für einen beauftragten Rechtsanwalt oder ein Inkassobüro, Gerichtskosten für einen Mahnbescheid usw.
Falls in Ihrer Rechnung kein Zahlungsziel angegeben ist, kommt ein Schuldner dennoch spätestens dann in Verzug, wenn er die Rechnung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit bezahlt (nach § 286 Abs. 3 BGB). Dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn darauf in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Fehlt dieser Hinweis, bedarf es einer Mahnung, um Verzug auszulösen. Wenn Kunden mit ihren Zahlungen in Verzug sind, sollten Sie nicht zu lange warten: Mahnen Sie zwei oder drei Tage nach dem Verzugsdatum.

Telefonisch mahnen

Wenn Sie nur wenige Kunden haben und Ihre Kunden vielleicht sogar gut kennen, sollten Sie erst einmal telefonisch mahnen. Solche Anrufe beim Schuldner sind oft effektiver als eine schriftliche Mahnung. Zudem erfahren Sie womöglich den Grund für die Zahlungsverzögerung. Gehen Sie bestimmt, aber nicht emotional vor und treffen Sie eine klare Absprache mit dem Schuldner. Bestätigen Sie diese Absprache am besten schriftlich. Wenn sich der Schuldner nicht an die Absprachen hält, sollten Sie ein Mahnschreiben versenden.

Erstes Mahnschreiben

Rechtliche Vorgaben für Mahnschreiben gibt es nicht. Ein erstes Mahnschreiben sollte in einem höflichen Ton verfasst sein und darlegen, dass eine Zahlung in Verzug ist. Viele Unternehmen reagieren auf eine unbezahlte Rechnung ihres Kunden zunächst mit einer freundlichen Zahlungserinnerung. Eine darauf folgende erste Mahnung ist dann bei vielen betroffenen Unternehmen mit der Absicht verbunden, ihre säumigen Kunden in Verzug zu setzen. Rechtlich besteht zwischen einer Zahlungserinnerung und einer Mahnung kein Unterschied. Beide sind eigentlich nicht erforderlich, da ein Verzug mit dem Fälligkeitsdatum + 1 Tag bzw. nach Ablauf der 30-Tage-Frist (nach § 286 Abs. 3 BGB) in der Regel bereits eingetreten ist.

Aber: Als Gläubiger müssen Sie damit rechnen, dass ein Kunde den Erhalt einer Rechnung bestreitet. Ein Mahnschreiben dient in diesem Fall dazu, ihm seinen Zahlungsverzug nachzuweisen. Daher sollten Sie Ihrem Gläubiger ein Mahnschreiben per Einschreiben (mit Rückschein) schicken und eine Kopie der Rechnung beilegen. Achtung: Den Einschreibebeleg des Postdienstleisters zu Beweiszwecken gut aufheben. Muster für ein Mahnschreiben finden Sie im Internet (z. B. auf vielen IHK-Seiten). Wenn Sie sich über den Inhalt unsicher sind, sollten Sie einen Rechtsanwalt um Rat fragen.

Weitere Mahnungen

Ob Sie eine, zwei oder drei Mahnungen versenden, hängt davon ab, wie Sie Ihren Kunden einschätzen, ob Sie das Mahnverfahren weiter selber bearbeiten wollen und wie lange Sie (aus Liquiditätssicht) auf Ihr Geld warten können. Aus rechtlicher Sicht gibt es schon für eine zweite Mahnung keine Notwendigkeit. Sie ist allerdings heute teilweise noch geschäftsüblich. Eine dritte Mahnung wird allerdings heutzutage nur noch sehr selten verschickt. Eine zweite oder gar dritte Mahnung sollte im Stil ernster und dringender sein und ansonsten alle Angaben der ersten Mahnung enthalten. Bedenken Sie: Je mehr Mahnungen Sie versenden, desto mehr Zeit verstreicht zulasten Ihrer Liquidität. Bringen Sie in Ihrer letzten Mahnung unmissverständlich zum Ausdruck, dass Sie rechtliche Schritte einleiten, falls keine Zahlung in der gesetzten Frist eingehen sollte, und dass diese Schritte mit weiteren Kosten für den Schuldner verbunden sein werden. Wenn Sie befürchten, dass ein Kunde trotz Mahnung nic!
ht in (für Ihre Liquidität) vertretbarer Zeit zahlen wird, sollten Sie externe Hilfe in Anspruch nehmen: einen Rechtsanwalt oder ein Inkassobüro.

Anwaltliches Mahnschreiben

Reagiert der Kunde auch auf Ihre Mahnung(en) nicht, können Sie als Gläubiger einen Rechtsanwalt einschalten. Ein anwaltliches Mahnschreiben, das dem Schuldner die Sach-und Rechtslage aus Sicht des Gläubigers ausführlich darlegt, macht auf viele Schuldner mehr Eindruck als eine "normale" Mahnung.
Erklärt sich der Schuldner bereit zu bezahlen, kann Sie der Rechtsanwalt ggf. auch bei der Ausarbeitung einer Einigungsvereinbarung unterstützen (Schuldanerkenntnis, Stundung, Ratenzahlung, Verzugswirkung usw.). Das anwaltliche Mahnschreiben sollte auch die bislang entstandenen Verzugszinsen sowie die für ihn durch die anwaltliche Beauftragung entstandenen Kosten auflisten. Bei einem nachgewiesenen Verzug des Schuldners besteht ein Anspruch auf die Erstattung der anwaltlichen Mahngebühren, berechnet nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes.

Inkassobüro

Sie können auch ein Inkassobüro damit beauftragen, den Kunden schriftlich zu mahnen. Ähnlich wie bei einem anwaltlichen Mahnschreiben hat eine solche Mahnung mehr Gewicht. Außerdem können Sie mithilfe des Inkassobüros die Bonität Ihres Schuldners überprüfen. Das Ergebnis einer solchen Bonitätsprüfung kann Grundlage für die weitere Maßnahmenplanung sein (Welche Schritte und Kosten sind wirtschaftlich vertretbar? Steht der Schuldner womöglich kurz vor der Insolvenz?). Erklärt sich der Schuldner bereit zu bezahlen, kann Sie das Inkassobüro ggf. auch bei der Ausarbeitung einer Einigungsvereinbarung unterstützen. Auch die Kosten für das Inkassobüro muss der Schuldner - bei nachweislichem Verzug - innerhalb gesetzlicher Grenzen erstatten.

Gerichtliche Schritte oder außergerichtliche Einigung

Wenn alle genannten außergerichtlichen Versuche, zu Ihrem Geld zu kommen, erfolglos verlaufen sind, bleibt in der Regel nur noch ein gerichtliches Mahn- oder Klageverfahren. Bedenken Sie dabei: Sie sollten in der Regel zunächst versuchen, ein langwieriges und kostenintensives Gerichtsverfahren zu vermeiden und alle außergerichtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.

Gerichtliches Mahnverfahren

Wenn außergerichtliche Mahnbemühungen erfolglos geblieben sind, können Sie ein gerichtliches Mahnverfahren in Gang setzen. Es kommt dann infrage, wenn Sie nicht erwarten müssen, dass Ihr Schuldner eventuell Widerspruch gegen Ihre Forderung einlegen wird (wegen Mängeln, Schlechterfüllung, Nichterhalt der Ware usw.). Ergebnis: ein Mahn-und ein Vollstreckungsbescheid, die dem Schuldner jeweils durch das zuständige Gericht zugestellt werden. Legt dieser dagegen keinen Widerspruch oder Einspruch ein, erhält der Gläubiger einen "Titel", mit dem er eine Zwangsvollstreckung in die Wege leiten kann.
Mahn-und Vollstreckungsbescheide können Rechtsanwälte und auch Inkassobüros für Sie beim zuständigen zentralen Mahngericht beantragen. Liegt ein "Vollstreckbarer Titel" vor, können beide Dienstleister auch die Zwangsvollstreckung gegen Ihren Schuldner betreiben. Das heißt: Sie sorgen dafür, dass die ausstehende Forderung z. B. durch einen Gerichtsvollzieher eingetrieben wird.

Gerichtliches Klageverfahren

Hat der Schuldner Einwände gegen Ihre Forderung (wegen Mängeln, Schlechterfüllung, Nichterhalt der Ware usw.), bleibt in vielen Fällen nur ein Klageverfahren. Dessen Erfolgsaussichten und die Kosten sollten Sie aber zunächst durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen. Die Klage sollte auch ein Rechtsanwalt beim zuständigen Gericht, in der Regel beim Amts- oder Landgericht, einreichen. Vor dem Landgericht herrscht Anwaltszwang, so dass Sie z. B. bei Geldforderungen über 5.000 Euro auf jeden Fall einen Rechtsanwalt beauftragen müssen. Aber auch vor dem Amtsgericht ist die Klage ohne Anwalt nicht zu empfehlen, z. B. weil viele Formalien beachtet werden müssen.

Kosten

Die Kosten für die Beauftragung externer Dienstleister wie Rechtsanwälte oder Inkassobüros hat bei nachweislichem Verzug der Schuldner zu tragen. Die Kosten für das gerichtliche Mahnverfahren sind dabei übrigens deutlich geringer als für ein Gerichtsverfahren. Es findet dann aber auch keine gerichtliche Prüfung statt, ob Ihre Forderung zu Recht besteht.
Als Gläubiger müssen Sie, bis der Schuldner zahlt oder verurteilt ist, die entstehenden Kosten und in der Regel auch die Anwaltsgebühren vorstrecken. Daher sollten Sie sich vor der Beauftragung detailliert bei verschiedenen Anbietern über Art und Höhe der jeweiligen Kosten informieren. Erkundigen Sie sich bei Anwälten und Inkassobüros auch danach, in welcher Höhe deren Kosten später im Obsiegensfall vom Schuldner erstattet werden müssen. Hier kann es Probleme geben, wenn Anwälte oder Inkassobüros mehr berechnen als nach gesetzlichen Regelungen üblich.

Quellen: Martin Walzer, Düsseldorf; Andreas Domschke, Bonn
Die Langfassung dieses Artikels finden Sie in der BMWi-GründerZeiten Nr. 18 "Forderungsmanagement"

WEITERE INFORMATIONEN
BMWi-Existenzgründungsportal
» BMWi-GründerZeiten Nr. 18 "Forderungsmanagement" (www)
http://www.existenzgruender.de/imperia/md/content/pdf/publikationen/gruenderzeiten/gz_18.pdf?utm_source=nl1104&utm_medium=email&utm_content=m1&utm_campaign=Newsletter

MELDUNGEN

BMWi: Immer mehr Gründungen durch Aufschwung

Nach der Analyse des IfM Bonn sind 2010 die Existenzgründungen um 1,2 Prozent auf rund 417.600 angestiegen. Gleichzeitig ging die Zahl der Liquidationen um 2,3Prozent auf rund 384.200 zurück. Zu den vom Institut für Mittelstandsforschung Bonn (IfM Bonn) veröffentlichten Gründungszahlen, erklärte der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle: "Die Zahl der Gründungen ist 2010 zum zweiten Mal in Folge angestiegen. Dies belegt, dass der Aufschwung auch bei den Gründerinnen und Gründern angekommen ist. Sie haben wieder eine gute Perspektive für den Start in die unternehmerische Selbständigkeit. Wir wollen den Gründergeist noch stärker wecken. Deshalb haben wir die Initiative ‚Gründerland Deutschland" auf den Weg gebracht.'

WEITERE INFORMATIONEN
BMWi-Existenzgründungsportal
» Brüderle: Immer mehr Gründungen durch Aufschwung (www)
http://www.existenzgruender.de/gruendermagazin/meldungen/bundesweit/07937/index.php?utm_source=nl1104&utm_medium=email&utm_content=m2&utm_campaign=Newsletter


BMWi: Task Force "IT-Sicherheit in der Wirtschaft"

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle, hat am 29. März 2011 den offiziellen Startschuss für die Task Force "IT-Sicherheit in der Wirtschaft" gegeben. Nach einer Studie des "Netzwerks Elektronischer Geschäftsverkehr" besteht vor allem im Mittelstand in Sachen IT-Sicherheit noch enormer Nachholbedarf: Bislang verfügt nur jedes zehnte Unternehmen über ein IT-Sicherheitspaket. Knapp zwei Drittel der befragten KMU haben überhaupt keine Schutz-Maßnahmen umgesetzt. Die Task Force will daher zusammen mit der Wirtschaft mehr Anreize für IT-Sicherheitsmaßnahmen schaffen. Schwerpunkte der Arbeit liegen vor allem in den Bereichen bessere Information, Identifikation von Brückenbauern zu kleinen und mittleren Unternehmen und dem Aufzeigen von Vorteilen der IT-Sicherheit für die Wirtschaft. Zurzeit wird ein IT-Sicherheitsnavigator entwickelt, der kleinen und mittelständischen Unternehmen einen Überblick über bestehende IT-Sicherheitsinitiativen und Hilfsangebot!
e geben wird.

WEITERE INFORMATIONEN
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)
» Brüderle gibt Startschuss für die Task Force "IT-Sicherheit in der Wirtschaft" (www)
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Technologie-und-Innovation/digitale-welt,did=384688.html


BMWi: Leuchtturm-Projekt des High-Tech Gründerfonds ausgezeichnet

Der High-Tech Gründerfonds, eine Kooperation von Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und sechs deutschen Technologiekonzernen sowie der KfW, bietet mit seinen inzwischen mehr als 220 finanzierten Technologiegründungen eine wichtige finanzielle Flankierung für High-Tech Gründerinnen und Gründer. Anlässlich des "Technikdialog Wirtschaft - Schule - Politik" im Rahmen der Technologieoffensive hat Bundesminister Brüderle am 31. März 2011 Fonds die EBS Technologies GmbH als Leuchtturm-Projekt des High-Tech Gründerfonds 2010 ausgezeichnet. Das Unternehmen hat eine Technologie entwickelt, die vielen Schlaganfallpatienten neue Hoffnung auf schnelle Rehabilitation gibt.

WEITERE INFORMATIONEN
BMWi-Existenzgründungsportal
» BMWi: Leuchtturm-Projekt des High-Tech Gründerfonds ausgezeichnet (www)
http://www.existenzgruender.de/gruendermagazin/meldungen/veranstaltungen/07933/index.php?utm_source=nl1104&utm_medium=email&utm_content=m3&utm_campaign=Newsletter
High-Tech Gründerfonds
» Wirtschaftsminister Brüderle zeichnet EBS Technologies aus (www)
http://www.high-tech-gruenderfonds.de/2011/03/wirtschaftsminister-bruderle-zeichnet-ebs-technologies-aus


KfW: Neuregelung der Gründungsförderung

Zum 1. April 2011 wurde das Existenzgründungsförderdarlehen KfW-StartGeld eingestellt und durch den KfW-Gründerkredit - StartGeld und den KfW-Gründerkredit - Universell ersetzt. Der KfW-Gründerkredit - StartGeld finanziert Gründungsvorhaben mit einem Finanzierungsbedarf von maximal 100.000 Euro. Die 80-prozentige Haftungsfreistellung für die Banken bleibt erhalten. Diese Risikoübernahme der KfW erleichtert Existenzgründerinnen und -gründern den Zugang zum Kredit. Der KfW-Gründerkredit - Universell ist für größere Gründungsvorhaben. Der Höchstbetrag liegt bei 10 Mio. Euro.

Der KfW-Unternehmerkredit richtet sich seit dem 1. April nur noch an Unternehmen und Freiberufler, die seit mindestens drei Jahre am Markt sind.

WEITERE INFORMATIONEN
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
» Förderdatenbank des Bundes (www)
http://www.foerderdatenbank/
KfW Bankengruppe
» Kredit für eine Existenzgründung (www)
http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Foerderberater/Gruenden/Kredit_fuer_eine_Existenzgruendung/index.jsp


KfW: Neuregelung beim Gründercoaching Deutschland

Der Zuschuss fördert Coachingmaßnahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen. Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und -gründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft sowie der Freien Berufe. Die Gründung bzw. Übernahme muss erfolgt sein und darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) haben nun zum 1. April 2011 das Antrags- und Abrechnungsverfahren beim Gründercoaching Deutschland vereinfacht:

Der Berater für das Gründercoaching wird vor der Antragstellung ausgewählt. Der Beratungsvertrag selbst wird wie bisher nach der Förderzusage der KfW geschlossen.
Der Beratungsvertrag, den Gründer und Berater schließen, ist nicht mehr beim Regionalpartner oder bei der KfW einzureichen.
Nach Abschluss des Coachings wird der Verlauf in einem standardisierten Schlussverwendungsnachweis dokumentiert. Der Abschlussbericht ist nicht mehr zur Prüfung einzureichen.

WEITERE INFORMATIONEN
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
» Förderdatenbank des Bundes (www)
http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=views;document&doc=9808
KfW Bankengruppe
» Gründercoaching Deutschland (www)
http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Weitere_Angebote/Aktuell_im_Fokus/Vereinfachtes_Antragsverfahren_im_Gruendercoaching_Deutschland.jsp


NEG: E-Business-Umfrage 2011

Kleine und mittlere Unternehmen sind vom Netzwerk Elektronischer Geschäftsverkehr (NEG) aufgerufen, über ihren Informationsbedarf und ihre Erfahrungen rund um den elektronischen Geschäftsverkehr zu berichten. Die NEG-Umfrage "E-Business 2011" sondiert dabei praxisorientiert und neutral rund zehn Themenkomplexe des Geschäftsalltags. Schwerpunkt ist in diesem Jahr das Thema Mobile Business. Das NEG bittet mittelständische Unternehmen, sich an der Umfrage zu beteiligen und über ihren Informationsbedarf zu berichten.

WEITERE INFORMATIONEN
BMWi-Existenzgründungsportal
» NEG startet E-Business-Umfrage 2011 (www)
http://www.existenzgruender.de/gruendermagazin/meldungen/bundesweit/07939/index.php?utm_source=nl1104&utm_medium=email&utm_content=m4&utm_campaign=Newsletter


ZDH: Hilfe bei öffentlichen Aufträgen durch Auftragsberatungsstellen

Die Auftragsberatungsstellen in Deutschland verzeichneten 2010 einen unverändert hohen Beratungsbedarf der Betriebe im Bereich der öffentlichen Aufträge. Darauf weist der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hin. Betriebsinhaber, die sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen wollen, können sich in einer der regionalen Beratungsstellen über die Möglichkeiten des Zugangs zu nationalen und internationalen öffentlichen Märkten informieren. Die Auftragsberatungsstellen gehören zu den Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft. Sie sind überwiegend gemeinschaftliche Dienstleistungseinrichtung der deutschen Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern für Unternehmen.

WEITERE INFORMATIONEN
Ständige Konferenz der Auftragsberatungsstellen (StKA)
» Auftragsberatungsstellen in Deutschland (www)
http://www.abst.de/
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)
» Auftragsberatungsstellen: Hilfe für Betriebe bei öffentlichen Aufträgen (www)
http://www.zdh.de/presse/pressemeldungen/auftragsberatungsstellen-hilfe-fuer-betriebe-bei-oeffentlichen-auftraegen.html


BITKOM: Software-Exporte erreichen Rekordwert

Die deutschen Exporte von Software haben im vergangenen Jahr einen neuen Rekordwert erreicht. Das teilte der Hightech-Verband BITKOM mit. Die Ausfuhren von Software-Produkten und IT-Dienstleistungen sind im Jahr 2010 um 16 Prozent auf 12,1 Milliarden Euro gestiegen. Gefragt sind im Ausland vor allem betriebswirtschaftliche Anwendungen zur Steuerung von Unternehmen, Sicherheits-Software und Spezial-Software für bestimmte Wirtschaftszweige.

WEITERE INFORMATIONEN
BMWi-Existenzgründungsportal
» Förderdatenbank des Bundes (www)
http://www.foerderdatenbank/
KfW Bankengruppe
» BITKOM: Software-Exporte erreichen Rekordwert (www)
http://www.existenzgruender.de/gruendermagazin/meldungen/bundesweit/07944/index.php?utm_source=nl1104&utm_medium=email&utm_content=m5&utm_campaign=Newsletter


PRINT- UND ONLINETIPPS

Neu: Gründerwoche 2010: Dokumentation - Beispiele, Ideen, Veranstaltungstipps

Die Dokumentation zeigt darüber hinaus die Entwicklung der Gründerwoche Deutschland und deren Ursprünge in der Global Entrepreneurship Week seit 2007. Die Leserinnen und Leser erhalten einen Überblick über Zahl und Art der Partnerorganisationen sowie über die Veranstaltungen, die während der "Week" im November 2010 durchgeführt wurden.

WEITERE INFORMATIONEN
Gründerwoche Deutschland
» Neu: Gründerwoche 2010: Dokumentation - Beispiele, Ideen, Veranstaltungstipps (www)
http://www.gruenderwoche.de/ueber/meldungen/gruenderwoche2010-doku.php?utm_source=nl1104&utm_medium=email&utm_content=m6&utm_campaign=Newsletter


Aktualisiert: BMWi-Lernprogramm "Der Existenzgründungsberater"

Das Lernprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) wurde aktualisiert. Kurztexte, Bilder und weiterführende Links bieten eine informative und kurzweilige Einführung in das Thema "Unternehmensgründung".

WEITERE INFORMATIONEN
BMWi-Existenzgründungsportal
» BMWi-Lernprogramm "Der Existenzgründungsberater" (www)
http://www.existenzgruender.de/gruendungswerkstatt/lernprogramme/existenz/HTML/start.html?utm_source=nl1104&utm_medium=email&utm_content=m7&utm_campaign=Newsletter


Aktualisiert: BMWi-eTraining "Gründungs- und Wachstumsfinanzierung"

Das online-Lernprogramm ermöglicht eine intensive Vorbereitung auf (fast) alle Finanzierungsfragen. Die vier Lektionen "Finanzierung planen", "Gründungsfinanzierung", "Wachstumsfinanzierung" sowie "Sicherheiten & Bürgschaften" enthalten Kurztexte, Schaubilder und spielerische Übungen. Die aktualisierte Version des Lernprogramms berücksichtigt u.a. die Neuregelung der KfW-Förderdarlehen.

WEITERE INFORMATIONEN
BMWi-Existenzgründungsportal
» eTraining "Gründungs- und Wachstumsfinanzierung" (www)
http://www.existenzgruender.de/gruendungswerkstatt/online_training/finanzierung/index.php?utm_source=nl1104&utm_medium=email&utm_content=m8&utm_campaign=Newsletter


VERANSTALTUNGEN

BMFSFJ-Roadshow: "Meine Zukunft: Chefin im Handwerk"

Die große Vielfalt der technischen Handwerksberufe ist bei Frauen viel zu wenig bekannt, obwohl Handwerks-Chefinnen z. B. als Kfz-Mechatronikerin oder Feinwerkmechanikerin - gute Karrierechancen haben. Doch weibliche Vorbilder sind hier noch rar gesät. Hier setzt die Roadshow an. Die Ausstellung zeigt Handwerks-Chefinnen, die in Bild und Ton porträtiert werden. Sie ist bis zum 4. Mai 2011 im Bildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer in Berlin zu sehen.
Von dort startet sie für die kommenden zwei Jahre durch zahlreiche Handwerkskammern in ganz Deutschland. Sie ist eingebettet in eine Vielzahl von Veranstaltungen in Ausbildungseinrichtungen des Handwerks und Handwerksbetrieben und richtet sich auch an die Beratungs- und Multiplikatorenebene in den Handwerkskammern. Die Ausstellung ist ein Projekt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Kooperation mit dem ZDH und der bundesweiten gründerinnenagentur (bga). Es wurde von der Fachhochschule des Mittelstands (FHM) Bielefeld konzipiert.

WEITERE INFORMATIONEN
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
» Mehr Chefinnen im Handwerk (www)
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Presse/pressemitteilungen,did=168844.html
» bundesweite gruenderinnenagentur (bga) (www)
http://www.gruenderinnenagentur.de/


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